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§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen fjord-lumen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Architektur- und Planungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Architektur- und Planungsleistungen nach den Leistungsbildern der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.

§ 3 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die Mindestsätze der HOAI. Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit sie im Vertrag vereinbart wurden.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abschlagszahlungen können vereinbart werden und werden auf die Schlussrechnung angerechnet. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Urheberrecht

An den vom Auftragnehmer erstellten Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urheberrechte vor. Eine Verwendung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 8 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 9 Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026